AGB

Hausordnung

§1 Benutzung
1. Beim Betreten der Anlage erkennen Sie diese Hausordnung sowie alle sonstigen zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich an.
2. Der Gast erhält gegen Zahlung der festgelegten Benutzungsgebühr eine gültige Eintrittskarte. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades. Dauerkarten sind nicht übertragbar.
3. Das Personal oder weitere Beauftragte üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
4. Gäste, die gegen Grundsätze dieser Hausordnung handeln oder Anweisungen unsere Mitarbeiter nicht beachten, können von der Benutzung ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
5. Wir bitten um Verständnis, dass gelöste Eintrittskarten nicht zurückgenommen werden können und wir für verlorene Karten keinen Ersatz leisten können.

§ 2 Gäste
1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder die an einer ansteckende Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an ansteckenden Wunden oder Hautausschlägen leiden, sind von der Benutzung der Einrichtung ausgeschlossen. 
2. Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen können, insbesondere Personen mit körperlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Besuches der Einrichtung der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benutzung der Einrichtung nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
3. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Einrichtung nur in Begleitung von verantwortlichem Aufsichtspersonal betreten. 
4. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden, denn sie können gefährliche Verletzungen verursachen.
5. Nichtschwimmer dürfen nur den dafür vorgesehenen Bereich benutzen. 
6. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

§ 3 Verhalten in der Einrichtung
 Es ist insbesondere nicht gestattet:
1. das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, CD-Playern, Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen,
2. das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfällen aller Art,
3. das Mitbringen von Tieren.
4. das Fotografieren, auch mit Foto-Handy, in belästigender Form und ohne Einwilligung der fotografierten Person,
5. das Rauchen in geschlossenen Räumen (insbesondere Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräumen) ist nicht gestattet.

§ 4 Badebekleidung
Der Aufenthalt ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sie hat den allgemein 
geltenden begriffen von Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht zu sein.

§ 5 Haftung
1. Es ist keine ständige Badeaufsicht anwesend!
Ein Aushang am Eingang informiert über die Anwesenheit der Badeaufsicht.
Ist keine Badeaufsicht anwesend, erfolgt das Baden auf eigene Gefahr!
2. Dem Gast wird ausdrücklich angeraten, keine Wertgegenstände mitzunehmen. Für abhandengekommen Gegenstände, Geld- und Wertsachen leistet der Betreiber keinen Ersatz. Der Betreiber übernimmt keine Bewachungs- und Sorgfaltspflichten. Gegenstände, die im Badebereich gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzugeben
3. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
4. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls für Schäden, die der Gast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
5. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 6 Betriebszeiten
1. Die Badeanstalt ist vom 1. Mai bis zum 15. September in der Zeit von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
2. Aus wichtigen Gründen kann die Einrichtung kurzfristig ganz oder teilweise geschlossen werden.
3. Bei starkem Besuch oder zu besonderen Anlässen kann die Nutzung eingeschränkt werden.
4. Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus
5. anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.

§ 7 Badeunübliche Zwecke
Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten und Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt ab dem 01.05.2020 in Kraft.
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